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Re: Teen who posted own photo charged with child porn



## Martin Schröder (martin@oneiros.de):

> On 2004-04-06 18:17:20 +0200, Christoph Moench-Tegeder wrote:
> > die Rede, sondern von Ermittlungen gegen das Kind. Das macht die Sache
> s/Kind/Jugendliche/

Stimmt, zumindest nach hiesiger Definition.

> Sie kann wahrscheinlich seit 3 Jahren Mutter werden und ist
> ebenso wahrscheinlich seit 18 Monaten keine Jungfrau mehr.

Ich haette da weniger Monate geschaetzt, aber gut.

> Eine Abtreibung könnte sie bekommen, aber Bilder von ihr sind
> _Kinder_porno?

Hierzulande ist die unterste Grenze fuer "sexuelle Handlungen"
16 Jahre (§174 StGB "Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen",
§180 "Foerderung sexueller Handlungen Minderjähriger", §182
"Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen"). In §184 Abs. 3 StGB
ist nur die Rede von "pornographische Schriften, die [...]
den sexuellen Missbrauch von Kindern [...] zum Gegenstand haben",
also waeren Jugendliche nicht erfasst. Hm, schon wieder was
gelernt. In anderen Laendern koennen da aber durchaus andere
Altersgrenzen gelten.
Missbrauch ist hier IMO auch nicht gegeben, da die Jugendliche
nach den vorliegenden Informationen komplett aus eigenem Antrieb
und ohne Zutun anderer gehandelt hat.

Gruss,
Christoph

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