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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten istrechtswidrig!



Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:

>> Was ist denn fehlerhaft? 
>
> Zum Beispiel das hier:
>
> | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.

Nach §6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:

,----
| (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers
|     ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen,
|     soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von
|     Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).
|     Nutzungsdaten sind insbesondere
| 
| a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers, 
| 
| b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und 
| 
| c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.
`----

Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dürfen nicht einmal
erhoben werden.

-- 
Heiko

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