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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten istrechtswidrig!
Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:
>> Was ist denn fehlerhaft?
>
> Zum Beispiel das hier:
>
> | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
> | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
> | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
> | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind.
Nach §6 Absatz 1 ist das aber so korrekt:
,----
| (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers
| ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen,
| soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von
| Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).
| Nutzungsdaten sind insbesondere
|
| a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
|
| b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und
|
| c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.
`----
Es ist doch relativ eindeutig: diese Daten dürfen nicht einmal
erhoben werden.
--
Heiko
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