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DRM



Hallo Leute,

ich will mal (ebenfalls aus dem Heise-Ticker) das Stichwort DRM
aufgreifen. Insgesamt wird diese Betrachtung sicher einfacher, als die
der Software-Patente.

DRM ist - grob betrachtet - soetwas wie eine Anwendung von
Technologien ähnlich dem Kopierschutz. Natürlich können (um den Bezug
zur vorigen Diskussion zu suchen) solche Technologien nicht patentiert
werden, denn dafür müßte man sie veröffentlichen (was per se ein
Widerspruch wäre). Das eigentliche Urheberrecht ist aber für meine
Begriffe im wesentlichen ausreichend für den Schutz geisten Eigentums
im Bereich Software (und auch in diesem Fall).
Das eigentliche Problem besteht darin, daß immer wieder technische
Umgehungsmöglichkeiten für diese Systeme entwickelt werden (so zum
Beispiel im prominentesten Fall die Software DeCSS von einem
finnischen Teenager, die das Kopieren von geschützten DVD-Filmen
erlaubt. Dieses Schutzsystem ist hochkompliziert und hat in der
Entwicklung unfassbare Millionen-Beträge gekostet.)
In den U.S.A. hat sich nun - quasi in Ergänzung zum bestehenden
Copyright-System - ein Gesetzeskomplex namens DMCA etabliert, nachdem
diese und ähnliche Software genaugenommen als solche (!) bereits
illegal ist.
Gegen eine solche Entwicklung habe ich jedoch höchste Bedenken:
Ich will eine bekannte Formulierung dieser Kritik aufgreifen, die da
lautet: Software (als Phänomen) ist nichts anderes als Information,
die einen definierten Autor hat (also nicht "gottgegeben" ist). Damit
entspricht sie für meine Begriffe dem verfassungsrechtlichen Begriff
der Meinungsfreiheit. Denn die Gegenposition ist verfassungsrechtlich
kaum zu formulieren: Es geht ja im Grunde darum, daß (leider Realität)
die Urheberrechte für viele Bürger keine wesentliche Rolle spielen und
somit technische Einschränkungen entwickelt werden, um die
wirtschaftliche Verwertbarkeit dieser Urheberrechte sicherzustellen.
Dabei wird natürlich auf den Nachweis der einzelnen Urheberrechts-
Verstöße verzichtet, sondern die technische Realisierung des DRM soll
mögliche Verstöße unmittelbar verhindern. Ob jetzt sozusagen die
"Enttarnung" technischer Details innerhalb des DRM bereits
verfassungswidrig sein könnte, halte ich für kaum möglich.

Nachdem ich die grundsätzlichen Probleme von DRM mal beleuchtet habe,
will ich jedoch in keinster Weise in Zweifel ziehen, daß die
wirtschaftliche Verwertbarkeit von Urheberrechten (an deren
Notwendigkeit ich nicht die geringsten Einwände äußern möchte) eine im
digitalen Zeitalter unglaublich schwierige Frage ist.


Daniel Koerner

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Daniel Koerner
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