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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



Rigo Wenning wrote:
Wir streiten hier doch immer so toll. Aus der q/depesche habe ich folgende Passage:


Die Europäische Kommission spricht von der "Richtlinie über
die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen".
Die verwendeten Termini sind in diesem Fall mehr als
Wortklauberei, denn ein Patent auf Software ist etwas
grundlegend anderes als ein Patent auf computerimplementierte
Erfindungen, so die FAZ http://www.faz.net . Der Unterschied
Das ist schlicht das zentrale Täuschungsmanöver der Softwarepatent-Fraktion. Peinlich für die FAZ, dass sie darauf hereinfällt.

Der Trick geht so:

Man konstruiert einen Gegensatz zwischen "comuterimplementierten Erfindungen" und "Software als solcher" oder "reiner Software".

"Software als solche" wird dabei definiert als ein fiktives, real nicht existierendes Konstrukt - nämlich Software, die in keiner Weise mit einem Computer in Verbindung steht.

Sobald Software auf einen Computer installiert wird, ist das Ergebnis nach dieser Auffassung dagegen keine "reine Software" mehr, sondern eine "computerimplementierte Erfindung" und folglich uneingeschränkt patentierbar. Der Begriff der "computerimplementierten Erfindung" ist von Anfang an ausschließlich zu dem Zweck erfunden worden, dieses Ergebnis zu erreichen.

Auf die Weise können die Patentbefürworter behaupten, sie seien doch ebenfalls gegen eine Patentierbarkeit von "Software als solcher" oder "reiner Software". Das klingt für ein naives Pubikum, das die manipulierte Definition der Begriffe nicht kennt, erst einmal beruhigend.

Für die Zwecke der Patentbefürworter reicht es dabei aus, wenn man die Öffentlichkeit eine begrenzte Zeit irreführen kann: Sobald die vorhandenen Patente auf Software erst einmal legalisiert sind, unterliegen sie unzweifelhaft dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG bzw. den entsprechenden europarechtlichen Normen. Damit ließen sich die dann wirksamen Patente durch kein Gesetz mehr aufheben.

Grüße,

Nico




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