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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



"Axel H Horns" <axel.h.horns@gmx.net> schrieb:

> ja natuerlich, wie immer. Wie waer's mit einem Blick ins Gesetzbuch? 
> Manchmal hilft das bei der Rechtsfindung.
>
> Das DE-Patentgesetz sagt:
>
> ---------------------------- CUT ----------------------------
> § 1 PatG
>
> (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer 
> erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
>
> (2) [...]

Das ist sinnentstellend gekürzt:

,----
|    (2) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht
|    angesehen:
| 1.  Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
| 2.  ästhetische Formschöpfungen;
| 3.  Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder
|     für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für
|     Datenverarbeitungsanlagen;
| 4.  die Wiedergabe von Informationen.  
| 
|    (3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für
|    die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt
|    wird.
`----

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