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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



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Hi,

- -- Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> wrote:

>>   * Welche Seiten sind in den Akten
>>     Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen über 
>>     irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt
>>     (ja, darauf hat die Richterin tatsächlich wert gelegt)
> 
> Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an.

halt, stopp!
Hier meinte ich: welche *externen* Seiten. Also das war doch furchtbar
lächerlich, als die gute Frau da die Nazi-Symbol-Liste hervorgekramt hat. Die
habe ich ja nie verlinkt, das ist irgendeine Unterseite von Stormfront!

Aber die Seiten von ODEM, die hat eben niemand ausgedruckt.


> Ist denn die aktuelle
> Dokumentation ebenfalls betroffen?

Siehe mein Logfile-Ausschnitt in der anderen Mail (Message-ID:
<ED31A56CC0FA1C7587F6B66A@gnarzelwicht.delirium-arts.de>); da ist im
Wesentlichen betroffen, wo "Ausdruck" dabei steht.


>>   * Sind Hyperlinks ein Verbreiten/Zuganglichmachen/...
> 
> In der mündlichen Verhandlung wurde der juristische Aspekt dazu fast
> gar nicht thematisiert (IIRC nur von Thomas Stadler in seinem
> Plädoyer).

ja, aber ich kann ja auch nicht den juristischen Aspekt davon vortragen, das
ist ja das Problem!

Da haben wohl vielleicht Gutachten/Zeugen/Beweisstücke gefehlt, die wir
diskutieren hätten können. Aber auch das kann dann nicht ich vortragen, ich
bin ja kein Jurist ;)

 
> Es kann natürlich sein, daß die Aktenlage bereits das relevante
> hergibt.

da sind entsprechende Sachen auch drin, ja, aber nicht wirklich viel -- vor
allem nicht im Verhältnis zu 300 Seiten Nazi-Seiten)


>>   * ist FreedomFone eine Satire (also Kunst)
> 
> Ich glaube, Tucholskys "Satire darf alles" ist kein Rechtsgrundsatz.

Aber § 86(3) StGB, bei 130/131 ist ähnliches dabei.


> Das wurde in der mündlichen Verhandlung aber überhaupt nicht
> thematisiert. Zumindest die Staatsanwaltschaft schien sich im
> wesentlichen auf http://www.odem.org/zensur/ zu stützen. Ohne Kenntnis
> der Aktenlage ist das aber schwer zu beurteilen.

das ist ja auch Teil der Dokumentation -- wenn auch ein alter, schlechter,
nicht weiter gepflegter. Was aber auch oben dran steht. 

 
> Ich kann mir, wie ich schon schrieb, eine Differenzierung vorstellen
> (sofern das rechtlich möglich ist), aber wenn Du das ganze als
> integrales Gesamtwerk siehst und Du aus Prinzip eine Urteil über
> dieses Paket anstrebst, ist Dir u.U. nur sehr schwer zu helfen.

ich sehe das natürlich als Gesamtheit an, auch da die alten Sachen inhaltlich
nicht wirklich herausfallen.

Aber auch beim einzeln betrachten stellt sich die Frage: muss eine
Dokumentation über das Zeitgeschehen eine Niveaukontrolle überstehen?

 
> Neben den von Dir genannten Punkten wurden aber noch andere Dinge
> angeführt, die wohl eher wenig Relevanz haben dürften (z.B. alle
> technischen Aspekte und wie sich odem.org in Deine früheren
> Aktivitäten eingliedert). 

dies ist IMHO durchaus wichtig, und das hatten wir hier (alle beteiligten)
auch so im Vorfeld besprochen. Wenn ich sage: hallo, ich habe den
internationalen Medienkunstpreis 2001 gewonnen, also einen der weltweit
rennomiertesten Kunstpreise, und das um was es hier geht ist das
Nachfolgeprojekt -- tja ...


> Auch wurde langatmig über das Vorhandensein
> von gewissen Unterseiten auf rotten.com diskutiert, worauf Du dann
> anfingst, ganz konkret über die Inhalte und die bisherige rechtliche
> Bewertung (wohl in anderem Zusammenhang) zu erzählen. 

na, mit der ollen Rotten-Diskussion hat aber Milionis angefangen. Da ging es
ganz konkret um ein Bild. Und da war die bisherige rechtliche Bewertung nicht
wirklich unwichtig.
Aber das hat der StA ja nachher auch weggelassen, gerade vermutlich weil er
es als sehr unsicher eingestuft hat.


> Diese
> Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls explizit
> *nicht* aufgegriffen.

doch doch, es ging um rotten Childhood, das war die Diskussion. Nichts
anderes. 


>> Mit der Frage der Hyperlinks hat sich die Richterin schlicht nicht
>> beschäftigt.
> 
> Die rechtlichen Aspekte tauchten ja auch nicht in der mündlichen
> Verhandlung auf.

*ich* kann dazu auch rechtlich nichts sagen. Das bleibt dem Anwalt
vorbehalten -- also erst beim Schluß.


>> Die Frage war nur noch: wie schlimm sind die Inhalte. Eigentlich
>> hätte ich an diesem Punkt reagieren müssen, es hätte mir klar sein müssen,
>> dass sie das für die Strafbemessung benötigt.
> 
> Strafbemessung? Ist das nicht das falsche Wort an dieser Stelle?

in Bezug auf Deutsche Sprache oder inhaltlich? ;-)

 
> Wenn es gar nicht um die aktuelle Fassung ging, sondern um die
> Anfänge, war das eher zu Deinem Vorteil. *tiefseufz*

welche aktuelle Fassung?


Ciao
  Alvar

- -- 
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
** Berufsverbot? http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
** ODEM.org-Tour: http://tour.odem.org/
** 5 Jahre Blaster: http://www.a-blast.de/ | http://www.a-blast.de/statistik/

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