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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



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Hi,

- -- Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> wrote:

>> Nichtsdestotrotz war es aber auch so besprochen, dies so aufzubauen. Und
>> das macht ja auch sinn: die Arbeiten sind nur in entsprechendem Kontext zu
>> verstehen, ODEM besteht nicht nur aus einer Seite, die Projekte haben eine
>> zeitliche Reihenfolge und stehen in einem gesellschaftspolitischen Kontext.
> 
> Spielt das für die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch höchstens bei
> der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).

natürlich spielt das eine Rolle. Die Sachen lassen sich nur durch den Kontext
verstehen, sie stehen nicht einzeln sondern sind Bestandteil des
Gesamtkonzepts.


> Du hast irgendwas Unverständliches zur technischen Seite vorgetragen.

ich habe das W3C zitiert. Das mag sie überfordert haben, OK. Aber:


> Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch
> realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

*ICH* kann nichts zur rechtlichen WErtung sagen. Die lacht mich da nur aus,
abgesehen davon könnte ich das eh nur auswendig lernen und der StA würde mich
auseinandernehmen.

Dafür istd er Anwalt da, und der hat das ja auch gesagt: aber das kann er
erst im Plädoyer. 

Da wären evtl. Rechtsgutachten möglich gewesen, tjagut.
Das ist (oder war zumindest mal vor einem Jahr) auch eine Kostenfrage.


> Du hättest versuchen können, die sorgfältig ausgearbeiteten aktuellen
> Inhalte aus der Schußlinie zu bekommen 

da stehen sie ja gar nicht drin!


> und Dich bei den anfänglichen
> Schnellschüssen und der letztlich überflüssigen Link-Liste bei
> FreedomPhone einsichtig zeigen können.

also, die Link-Liste ist alles andere als überflüssig, die gehört zum
Gesamtkonzept dazu und wir haben die sehr bedacht eingeführt.

Aber das ist letztendlich meine künstlerische Freiheit, über die zur Not das
BVerfG urteilen muss.


> Ich kann jedem nur empfehlen, bei archive.org die alten Inhalte
> (insbesondere zu /zensur) anzuschauen und sich dann kritisch zu
> fragen, ob dies wirklich Schutz als politische Aufklärung genießen
> soll. Ich hatte die alten Inhalte jedenfalls schon wieder ganz
> vergessen.

tjanun, sie sind jetzt kein Meilenstein der Volksaufklärung.

Aber was ist daran grundsätzlich daneben? *Meinungen* explizit außen vor
gelassen (ich weiss, dass das das Gericht nicht getan hat, es war ja auch
eine Entscheidung gegen meine Meinung bezüglich der Sperrverfügungen).

 
> IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zugänglichmachung. So
> falsch ist das ja nun nicht. Grundsätzlich kann man sich vollständige
> Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der
> geltenden deutschen Gesetze leisten.

darauf bin ich ja auch eingegangen: es kommt auf den Kontext an.


Ciao
  Alvar


- -- 
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
** Berufsverbot? http://odem.org/aktuelles/staatsanwalt.de.html
** ODEM.org-Tour: http://tour.odem.org/
** 5 Jahre Blaster: http://www.a-blast.de/ | http://www.a-blast.de/statistik/

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