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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Thomas Hochstein wrote:
>
> Es ist gerade Inhalt juristischer Tätigkeit, festzustellen (und ggf.
> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
> abstrakte Vorschrift paßt oder nicht.
Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere
wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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