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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Thomas Hochstein:

>> In einer Zeit, in der
>> jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann,
>> sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man
>> denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet.
>
> Die Regeln *sind* in weiten Bereichen klar.

Das stimmt, allerdings nur auf das Strafrecht bezogen (und einmal von
Beleidigung und ähnlichen abgesehen, die sich aber wirklich niemand
freiwillig antun muß).

> Wer Grenzen austestet, tut das immer auf eigenes Risiko. Im Recht wie
> in der Physik.

Das ist aber doch ein klein wenig zynisch. Kam es nicht sogar im
traditionell eher obrigkeitsgläubigen Deutschland in einigen Fällen
vor, daß überkommene rechtliche Vorschriften aufgrund von
fortgesetztem zivilen Ungehorsam revidiert wurden?

(Im Urheberrecht sehen wir allerdings gerade die umgekehrte
Entwicklung. Dies kann auf die Dauer nicht gutgehen.)

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