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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Thomas Hochstein:

> ... mag durchaus dafür sprechen können, daß der Autor ein
> Interesse daran hat, dass diese Seiten aufgerufen werden,
> oder dazu aufruft, sie sich anzusehen. Jedenfalls halte ich
> das nicht für zu weit hergeholt.

* Bettina Winsemann:

> Mit der gleichen Logik könnte man sagen, dass die Infos über
> zensierte / indexierte Medien, die man käuflich erwerben kann,
> auch dafür sprechen könnten, dass die BPfJM ein Interesse daran
> hat, dass die Sachen sich rumsprechen.

Das ist aber deutlich stärker an den Haaren herbeigezogen als der von
Thomas beschriebene Gedankengang. Die Bekanntmachung einer Indizierung
ist für ihre Wirksamkeit unumgänglich, zusätzlich ist noch eine
gewisse Transparenz wünschenswert. Dies kann natürlich nur
funktionieren, wenn die Indizierung tatsächlich dazu führt, daß das
indizierte Werk nur noch schwer erhältlich ist, was zugebenermaßen bei
Webseiten derzeit eher die Ausnahme sein dürfte. Da die BPfJM nicht im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihren Index kritisiert und ihre
Leitung als gescheiterte Politikkarrieren darstellt, gibt es aber
trotzdem einen gewissen Unterschied.

Ich will damit nicht sagen, daß jede Kritik am Index verboten wäre
(ganz im Gegenteil, wir können davon ausgehen, daß diese Kritik sogar
erwünscht ist, weil weder der Gesetzgeber noch die BPfJM eine
Geheimhaltung einzelner Indizierungen verlangt), sondern daß eine
Kritik am Index an sich klar als solche zu erkennen sein sollte. Eine
solche Kritik dürfte im übrigen nur dann einzelne indizierte Werke
aufführen müssen, falls diese bereits aufgrund ihres *Inhalts* zu
Unrecht indiziert wurden, ansonsten müßten die Argumentation auf
grundsätzlichere Erwägungen beruhen (meinetwegen auch auf eine
postulierte Rezipientenfreiheit).

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