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Re: Zwei Gedanken zu Links



Simone Demmel wrote:
> Peter Ross (Peter.Ross@alumni.tu-berlin.de) - Sun, Oct 10, 2004 at
> 11:40:58PM +1000:
>> Nazistisches Gedankengut ist seit 1945 offiziell nicht gestattet -
>> ziemlich unabhaengig von dem gerade herrschenden "Regime" (sogar im
>> Osten). Sicherlich, die Realitaet der Durchsetzung war gewissen
>
> Eine realistisch, kritische Auseinandersetzung mit dem Thema wuerde
> Deutschland bestimmt gut tun - vielleicht haetten wir dann weniger
> Rechtswaehler, wenn die wuessten, was sie sich da waehlen.

Nur hat man nach 45 dem Volk nach 1000 Jahren Faschismus nicht getraut, zu
einer kritischen Auseinandersetzung faehig zu sein und darum das Verbot
nazistischen Gedankenguts als Grundsatz in die Gesetzgebung beider
deutscher  Nachfolgestaaten verankert.

Eine verstaendliche Position.

Nun mag man heute das deutsche Volk fuer etwas muendiger halten - aber im
Ernst, wuerdest Du eine Initiative starten wollen, um nazistisches
Gedankengut zu entkriminalisieren? Du wuerdest von mir keine Zustimmung
erhalten. Mir faellt da der Zauberlehrling ein, "die ich rief, die
Gesieter werd ich nicht mehr los". Das koennte verdammt gut nach hinten
losgehen.. Ich halte das fuer Prinzipienreiterei, die der Demokratie mehr
schadet als nuetzt.

> Wie waere es, Zugaenglichmachen als 'Server ins Netz stellen' zu
> betrachten und nicht ' mit dem Finger auf vorhandenes Material zu zeigen'?

'Server ins Netz stellen' kannst Du ausserhalb Deutschlands tun und
faelltst dann nicht mehr unter deutsche Gesetzgebung. Damit hat die
deutsche Justiz mit Recht ein Problem, da so deutsche Gesetzgebung
untergraben wird.

Wie ich schon schrieb, ein grundlegender Unterschied zwischen Buch und WWW
sehe ich in dem Aufwand, in dem Du Huerden umgehen kannst. Der Zugriff zum
"WAN" (Auslandsfernleihe) erfordert Anstrengung, der Klick, das Eintippen
einer URL oder Copy&Paste sind Aktionen, die man schnell mal nebenbei in
zehn Sekunden erledigt.

Dass es ein technisches Problem ist, gegen nazistisches Gedankengut,
welches sich auf auslaendischen Webservern vorzugehen, laesst es mir
verstaendlich erscheinen, dass juristisch nach Moeglichkeiten gesucht
wird, es trotzdem einzudaemmen, um dem Auftrag des Gesetzgebers Folge zu
leisten. In diesem Kontext sehe ich den versuch, ' mit dem Finger auf
vorhandenes Material zu zeigen' unter Strafe zu stellen.

Richter haben einen Ermessensspielraum - und koennen sich auch irren,
unbedarft sein etc. Aber vielleicht sollte man auch der Justiz einen
gewissen Reifegrad zugestehen, verantwortlich im Sinne der Gesetzgebung zu
entscheiden, ohne Grundwerte der Demokratie (wie z.B. Meinungsfreiheit)
grundlegend zu beschaedigen.

Es gibt einen Rechtsweg, es gibt Aussicht auf Aenderung des
Gerichturteils, und selbst das jetzige Urteil, treffend jemand, der
wissentlich das Risiko auf sich genommen hat, in dem er begann, mit in
unserer Gesellschaft bedenklichem Gedankengut zu spielen, ist nicht das
Ende der FDGO, sondern zeugt von einem verantwortlichen Umgang mit seinen
Werten.

Gruss
Peter





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