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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



On Wed, 20 Oct 2004 01:07:51 +0200, Alvar Freude <alvar@a-blast.org>
wrote:

>
>
>-- Oliver Gassner <carpe.com@gmx.de> wrote:
>
>> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen,
>> wohl primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu
>> dürfen, was sie sagen.
>
>HALLO?
>Schon mal § 86 (3) gelesen? Da steht nichts von "über Nazis", sondern nur
>"der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
>oder ähnlichen Zwecken".
>
>Mit dieser Begründung wäre es sonst auch strafbar, die Sperrverfügung der
>Bezirksregierung ins Netz zu stellen.

Ich versuche nicht doof zu sein, ich versuche nur zu überlegen, wie
die Richterin buzw der Beriufsungsrichter o.ä. argumetieren _könnte_.

>> D.h. in einer Satire über Gänseblümchen oder einer Doku über Wölfe,
>> dürfte ich eben NS-Symbole nicht benutzen oder NS-Parolen nicht
>> wiederholen.
>
>Hallo?
>Oliver, was ist denn mit Dir los?
>
>Gibts bei ODEM eine Dokumentation über Gänseblümchen oder Wölfe?
>Oder über die Sperrverfügungen?

Über Sperrverfügungen. Aber eben nicht *über* Nazis.

>  Alvar, müde ...

Yo.

OG


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