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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 19 Oct 2004, um 20:27 hat Thomas Hochstein geschrieben:

> 
> >> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen,
> >> wohl primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu
> >> dürfen, was sie sagen.
> >
> > Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des
> > Zeitgeschehens.
> 
> Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein
> Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda zitieren?
> :) 

Nicht alles was hinkt, ist deswegen schon ein Vergleich.

Wohl nicht wirklich.

Bitte zuerst mein weiteres Posting lesen, dort ist dieser Punkt 
erlaeutert.

Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Propagandamittel noch nicht 
einmal fuer das Verstaendnis der Berichterstattung zwingend 
erforderlich sein. Ein innerer Zusammenhang reicht.

Odem berichtet ueber die Sperrungsverfuegungen und verlinkt diejenigen 
Sites, die Gegenstand der Sperrungsverfuegung sind.

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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