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Re: Wiki und Copyright - dringende Frage




-- Marc Haber <mh+fitug-debate@zugschlus.de> wrote:

> Wenn eine der Antworten "nein" lautet und der Rechnungsbetrag unter
> EUR 1.500,00 liegt, macht es eventuell Sinn, einfach die Rechnung zu
> bezahlen. Der Anwalt kann _leicht_ teurer werden.

eine Erstberatung eines Anwalts kostet einen Bruchteil dessen.

Allerdings sollte man einen nehmen, der vom TDG nicht nur schon mal gehört
hat sondern einen der es auch kennt ...

Wer sich das sparen will, macht sich selbst schlau. Zum Beispiel in einer
Mailingliste wie hier (dies ist *kein* Forum), im Usenet etc. 


Ansonsten: nach meinem Kenntnisstand ist das TDG eindeutig: für fremde
Inhalte ist man nicht haftbar. Für nicht konkret benannte sowieso nicht.

Und meines Wissens dürfen nur Anwälte für Abmahnungen Geld verlangen, sofern
diese berechtigt ist (siehe: Haftungsproviligierung TDG). Ein Privatmensch
darf zwar abmahnen, aber nur kostenfrei. Er kann allerdings versuchen, eine
Rechnung für die Nutzung seiner Werke zu stellen.

In Europa gilt kein Copyright. Hier gilt das Urheberrecht. Es gibt zwar ein
paar Gemeinsamkeiten, aber schon der Name bezeichnet den Unterschied: das
eine ist das Recht zum Vervielfältigen, das andere das Recht zum
Vervielfältigen. Eine kleine Spitzfindigkeit am Rande -- wenn der
(vermeintliche) Rechteinhaber der Bilder etwas von "Copyright" geschrieben
haben sollte. Denn noch ist Deutschland kein Bundesstaat der USA ;-)


Leute mit großer Klappe und lauten Drohungen müssen oft so laut drohen, weil
ihre Position schwächer ist als man bei dem Geschrei denken könnte. Also, in
einem solchen Fall den Rat vom Lutz befolgen: erstmal ruhig bleiben. :-)


Ciao
  Alvar

-- 
** Alvar C.H. Freude 
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