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Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?



* Hanno Wagner:

> Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der
> Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt
> oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine "Unterlassung" schickt?

ITYM "Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserklärung". Ich glaube,
daß beantwortet auch Deine Frage, oder? Wenn man diese ignoriert, wird
man ggf. mit Anwaltskosten usw. konfrontiert sein. Wie das ausgehen
wird, ist eher fraglich.

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