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Re: Überführung durc h DNS-Fingerabdruck: warum war der noch gespeichert?



Am 17 Jan 2005, um 15:26 hat Martin Uecker geschrieben:


> 
> Laut Oberstaatsanwalt Peter Boie ist A. nicht vorbestraft, war aber
> bereits zweimal ins Visier der Polizei geraten, wegen eines
> Sexualdeliktes und gefährlicher Körperverletzung. Man konnte ihm zwar
> nichts nachweisen, doch hatte Herisch A. freiwillig eine Speichelprobe
> abgegeben und war daher in der DNA-Datenbank gespeichert. -- cut --

Tja, dann war die Speicherung in der BKA-Datenbank wohl rechtswidrig. 
Nach § 8 Abs. 3 BKA-G muessen die Daten beim BKA naemlich wieder 
geloescht werden, wenn rechtskraeftig freigesprochen oder das Verfahren 
(endgueltig) eingestellt worden ist.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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