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Schon innerhalb der nächsten zwei Wochen wollen Cohen und seine vier
Mitstreiter eine erste Version der Suchmaschine unter Next for
BitTorrent: Search (Wired News) präsentieren. Sogar ein Vertrag mit
Ask Jeeves scheint bereits geschlossen, bei dem es um die Übernahme
von Sponsored Links geht, die wohl der Refinanzierung der Unternehmung
dienen sollen.

Nach Darstellung der Wired News scheint es aber schon jetzt klar, dass
diese Torrent-Suche auch Hinweise auf Musikstücke, Filme,
Software-Produkte und andere urheberrechtlich geschützte Werke liefern
wird, die illegal zum Download angeboten werden. Damit ist es
ebenfalls absehbar, dass die Torrent-Suchmaschine zum Gegenstand von
Abmahnungen und Klagen aus den Reihen der Musik, Film- und
Software-Industrie werden.

Zumindest können Cohen und seine Freunde damit rechnen, dass sie von
Seiten der Urheber mit Aufforderungen überschwemmt werden, "illegale
Torrents" aus dem Datenbestand zu entfernen. Und diesen Aufforderungen
müssen sie sich beugen, denn ähnlich wie in Deutschland gilt auch in
den USA, dass ein über einen Rechtsbruch in Kenntnis gesetzter
Online-Dienstleister diesen Rechtsbruch beseitigen muss. Und die unter
dem Namen BitTorrent agierende Firma Cohens wird dann auch sehr genau
darauf achten müssen, dass ein einmal beseitigter Fehltritt sich nicht
wiederholt.

Ansonsten werden es die potentiellen Kläger auch im Fall einer
Torrent-Suchmaschine schwer haben, sich vor Gericht durchzusetzen.
Denn bei der BitTorrent-Nutzung wird das eigentliche Vergehen ja wie
im Fall der "normalen" Tauschbörsen durch die unmittelbar am Download
beteiligten Personen begangen. Die Torrent-Suchmaschine dürfte dagegen
nach bisher geltender Rechtsauffassung als wertneutral eingestuft
werden und ihre Betreiber sollten straffrei ausgehen.

Über dieses Kernproblem des P2P-Tauschs wird ansonsten der US Supreme
Court voraussichtlich im kommenden Monat entscheiden. Dann nämlich
soll das Urteil im Rechtsstreit zwischen den Metro-Goldwyn-Mayer
Studios einerseits und der Tauschbörse Grokster (Streamcast)
andererseits verkündet werden. Wird darin Grokster von Schuld
freigesprochen, dürfte auch Cohens Suchmaschine keine Probleme
bereiten.

Wird allerdings ein Urteil gefällt, wonach einem Tauschvermittler eine
Mitschuld an Urheberrechtsvergehen zuzuweisen ist, dann wird es wohl
auch für Cohen ratsam sein, von seinen Plänen Abstand zu nehmen.

Links zu diesem Artikel
Next for BitTorrent: Search (Wired News)
BitTorrent.com
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