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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Schau Dir das idea patent an. Die Patentanmeldung erfolgte mit einem 
> hart verdrahteten Apparat. Da das Patent die Idee schützt, sind auch 
> Umsetzungen mittels Software eine Patentverletzung (mittelbare 
> patentverletzung)

Rigo, du bist auf Axels Mindermeinung hereingefallen.

Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht
wird.

Wenn ein "hart verdrahteter Apparat" beansprucht wird, ist auch nur ein
solcher betroffen.

Ich glaube nicht, dass das bei dem Idea-Patent der Fall war.  Da lag nicht
nur die Erfindung in einer puren Idee, sondern auch der beanspruchte
Gegenstand hatte nichts mit Draehten zu tun, sondern war vielmehr als
"System und Methode ..." in recht abstrakter Form gefasst. 

Auf "Technizitaet" wir im uebrigen nicht nur der Anspruchsgegenstand
als ganzer sondern vor allem auch die in ihm beschriebene Erfindung
(Beitrag, Problemloesung) geprueft.  Und falls der nur in einer Rechenidee liegt, 
muesste die Anmeldung nach den traditionellen Regeln des Patentrechts durchfallen.

So sieht das uebrigens auch der BGH heute, s. z.B. 

	Kommunikationsloesung 2004
	http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-komm04/

Natuerlich gibt es bei der Frage, wo in dem Anspruchsgegenstand man nun
die Erfindung / den Beitrag identifiziert, grossen Auslegungsspielraum,
aber ich glaube kaum, dass man nach der Logik in "Kommunikationsloesung"
behaupten kann, in dem IDEA-Anspruch erfordere das Problem zu seiner
Loesung den Einsatz beherrschbarer Naturkraefte.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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