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Re: Softwarepatente abgelehnt



* PILCH Hartmut wrote:
>> Der Wortlaut "X ist mit Einschränkungen Y verboten" bedeutet für einen
>> Juristen "X ist verboten, da X immer zu Y führt"
>
> Einen Satz wie
>
>  "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
>  es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde".
>
> wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> koennte.

man Mundraub.

> Die Versuche von Thomas S, die Ratsrichtlinie ohne diesen Kontext zu
> interpretieren, sind m.E. audh juristisch gesehen einfach nur abwegig.

Es ist jedoch ein zulässige Interpretation, auf den Kontext zu verzichten.
Üblicherweise findet sich der Kontextbezug erst in den Kommentaren.

> Danke fuer die Vermittlungsmuehe, aber das reicht m.E. nicht

Dann gibt Dir mehr Mühe. ;-)

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