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Re: [Heise]: IP-Carrier Level3 sperrt Website auf Router-Ebene



On 8/25/05, Lutz Donnerhacke <lutz@iks-jena.de> wrote:

[der gequotete Text ist die heise.de Meldung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63214]
> Der US-amerikanische IP-Carrier Level3 hat eine Website und die zugehörige
> IP-Adresse für den Zugriff deutscher Kunden gesperrt. Es handelt sich um eine
> kommerzielle "Snuff-Site", die ohne wirksame Altersbeschränkung beispielsweise
> Videos von echten Hinrichtungen und getöteten Menschen (etwa Opfer der
> Tsunami-Katastrophe) gegen Bezahlung anbietet.

Die Bezahlung kommt allerdings nur beim Zugriff auf das Archiv zum tragen.

> Nach Angeben von Level3 haben sich bereits Kunden beschwert, weil sie selbst
> entscheiden möchten, welche Webseiten sie ansehen wollen und welche nicht. In
> anderen Fällen würde man diesen Kunden beipflichten, aber hier handele es sich
> um eindeutig strafbare Inhalte. Daher sei die Sperrung durch die
> internationalen Policies des Carriers gedeckt. Level3 wies darauf hin, dass man
> durchgeleitete Inhalte nicht kontrolliere, sich aber bei Kenntnis in der
> Pflicht sehe, Maßnahmen zu ergreifen. (hob/c't)

Der relevante Auszug aus den Level3 AUP (http://www.level3.com/764.html) lautet:
Illegal Activity
Users agree to use the Service only for lawful purposes. Use of the
Service for transmission, distribution, retrieval, or storage of any
information, data, or other material in violation of any applicable
law or regulation (including, where applicable any tariff or treaty)
is prohibited. This includes, without limitation, the use or
transmission of any data or material protected by copyright,
trademark, trade secret, patent, or other intellectual property right
without proper authorization and the transmission of any material that
constitutes an illegal threat, violates export control laws, or is
obscene, defamatory, or otherwise unlawful. In those instances
involving child pornography, Level 3 complies with all applicable
Federal or State laws including providing notice to the National
Center for the Missing and Exploited Children or other designated
agencies.
---snip

Nun verstossen diese Inhalte eingestandenermassen gegen kein US
Gesetz, also wird behauptet, es handele sich um "eindeutig strafbare
Inhalte" ("obscene", "otherwise unlawful") in Deutschland.

Allerdings sind meines Wissens für eine solche Feststellung immer noch
die Gerichte zuständig, wobei man aus dem Freude/rotten.com Urteil
lernen konnte, dass die blosse unkommentierte Darstellung von
derartigem Material eben nicht strafbar ist (und die Verlinkung damit
auch nicht).

Wolle man nun aber dennoch juristisch gegen die US-gehosteten Inhalte
vorgehen, hat man zusätzlich ein Problem mit der Reichweite des
deutschen Gesetzes, auch wenn das Unternehmen (oder Teile davon) in
Deutschland tätig ist.

Die Begründung ist also IMHO sehr zweifelhaft.
Warum zieht Level3.net vor jugendschutz.net den Schwanz ein?

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