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Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index



Am 10 Oct 2005, um 14:52 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was
> > im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund -
> > der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem
> > Index zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen
> > gerichtliche Verfuegungen verstossen, reicht da nicht.
> 
> Das klingt zwar schluessig, aber gibt es auch wirklich 
> Gesetze/Rechtsprechung in diesem Sinne ?

Rechtsprechung gibt es zu diesem speziellen Fall m.W. nicht. Waere doch 
langweilig. ,-) Muss halt mal erstritten werden. Es wird zu diesem 
Themenkreis aber vermutlich frueher oder spaeter gerichtliche 
Auseinandersetzungen geben.

Zu den rechtlichen Fragen (marktbeherrschende Stellung und daraus 
resultierend ein Kontrahierungszwang und/oder das Verbot sachlich nicht 
gerechtfertigter Ungleichbehandlung) sind die Ausfuehrungen des 
Kollegen Dr. Bahr unter 
http://www.suchmaschinen-und-recht.de/rechtsanspruch-auf-aufnahme-in-
den-suchmaschinen-index.html 
als Einstieg ganz hilfreich.

> 
> > Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass
> > Google Seiten aus seinem Index entfernt? ... Es steht FFII ja auch
> > frei, von Nutzwerk diesbezueglich Unterlassung zu verlangen.
> 
> Verlangen kann man immer, aber bekommt man dafuer auch Gerichtsurteile ?

Wenn Google Dich ohne sachlichen Grund aus seinem Index wirft, dann 
kannst Du das gerichtlich ueberpruefen lassen. Die Massnahme von Google 
wird m.E. einer gerichtlichen Pruefung nur dann standhalten, wenn 
Google im Prozess auch darlegen kann, dass es einen ausreichenden 
sachlichen Grund fuer die Entfernung aus dem Index gab.

Wenn Dir also eine bestimmte Aussage ueber Nutzwerk durch gerichtliche 
Verbotsverfuegung untersagt worden ist, dann waere es sicherlich 
sachlich gerechtfertigt, wenn Google die Einzelseite, die die verbotene 
Aussage enthaelt entfernt. Die blosse Behauptung bzw. Forderung der 
Nutzwerk-Anwaelte duerfte demgegenueber nicht ausreichen, wenn sie sich 
nicht verifizieren laesst.

Es waere sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich 
Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt. 

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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"Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert 
ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt 
die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab. 
Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte." 
(Alfred Dorfer)


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