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HIB: Rechtsgrundlage fuer Datenerhebungen im Dienstleistungssektor schaffen



Weiß jemand, worum es dabei genau geht?

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf
RECHTSGRUNDLAGE FÜR DATENERHEBUNGEN IM DIENSTLEISTUNGSSEKTOR SCHAFFEN

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, eine neue Rechtsgrundlage
für statistische Erhebungen im Dienstleistungssektor zu schaffen. In
ihrem Gesetzentwurf über konjunkturstatistische Erhebungen in
bestimmten Dienstleistungsbereichen (16/36) heißt es, diese
Rechtsgrundlage müsse befristet oder jederzeit aussetzbar sein, um die
Unternehmen sofort entlasten zu können, wenn aufgrund von geeigneten,
in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten auf die statistischen
Erhebungen verzichtet werden kann.

Für die Jahre ab 2006 sei geplant, solche Verwaltungsdaten zu nutzen,
wobei diese allerdings auf ihre Eignung überprüft werden müssten. Da
sich das Ergebnis der Tests für die betroffenen
Dienstleistungsbereiche verzögern werde, sei eine Verwendung von
Verwaltungsdaten vom kommenden Jahr an nicht gesichert.

Das geplante Gesetz soll bis zum 14. Februar 2009 in Kraft bleiben und
sich auf die Dienstleistungsbereiche "Verkehr und
Nachrichtenübermittlung", "Datenverarbeitung und Datenbanken" sowie
"Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen" beziehen.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, wird die Beantwortung der
statistischen Fragebögen, die auch über das Internet möglich sein
soll, im Durchschnitt nicht mehr als eine Viertelstunde an Zeitaufwand
bedeuten.

Bei viermaliger Befragung im Jahr und bei einem durchschnittlichen
Stundensatz zwischen 35 und 75 Euro ergebe sich für die insgesamt zu
befragenden 42.000 Unternehmen eine jährliche Belastung von rund 1,1
bis 2,4 Millionen Euro.

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