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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt



Thomas Hochstein <ml@ancalagon.inka.de> writes:

> Das kann ich nicht ersehen. Es ist irrelevant, wie die Webseiten
> technisch erzeugt werden, ob sie statisch sind, ob sie offline aus
> einer Datenbank im technischen Sinne generiert und bei jeder Änderung
> als statische Seiten hochgeladen werden oder ob sie beim Abruf
> dynamisch aus einer Datenbank im technischen Sinne generiert werden.
>
> Es kommt vielmehr ersichtlich auf die Inhalte der Seiten an.

Und wie differenziere ich das bzw. woraus ist das ersichtlich?

>> - wieviele Seiten ich lokal speichern darf und diese nach mich
>>   interessierenden Informationen durchsuchen darf.
>
> Natürlich nicht; Anhaltspunkte dafür ergibt die Entscheidung nicht.

Doch. Genau das besagt die Entscheidung. Denn die Entscheidung stellt ja
u.a. explizit auf die *systematische* Abfrage und Weiterverarbeitung ab.

Es wurde seinerzeit mit der Prozessandrohung auch gegen Autoren von
freien "Offline-Tools" vorgegangen um diese zur Aufgabe zu
bewegen. http://www.intern.de/news/7095.html

>> Das Ende von wget, curl etc.?
>
> Nein, das Ende der Auswertung fremder strukturierter Datensammlungen
> für eigene Zwecke unter Beeinträchtigung der Interessen des
> Herstellers dieser Datenbank. :)

Du unterstellst damit u.a., daß in diesem Fall

1. Hersteller der Datenbank derjenige ist, der die technische
   Infrastruktur dafür zur Verfügung stellt und dies unabhängig davon,
   wer die Inhalte zur Verfügung stellt.

2. die Interessen dieses Herstellers höher zu bewerten sind als z.B. die
   Interessen des Verbrauchers (aus dieser Interessenlage entstanden
   ursprünglich die streitgegenständlichen Seiten).

3. ich (oder andere, die ähnliches tun) die Interessen des (von Dir als
   solchem angenommenen) Herstellers beeinträchtigen. Das sehe ich aber
   nicht. Oder reicht es schon aus, daß der Hersteller diese
   (urheberrechtliche) Beeinträchtigung reklamiert?

Deinem o.g. Satz folgend hätte auch paperboy vor dem BGH nicht Recht
bekommen dürfen.

Martin

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