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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt



* Martin Lesser:

> Ich denke auch, daß der Begriff "Datenbank" im juristischen Sinne etwas
> unpräzise ist, sich aber auf keinen Fall deckt mit dem, was ein
> Techniker damit verbindet (z.B. RDBMS).

Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in
Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung
darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil ("Rezeptdatenbank").

> Im konkreten Fall stellt sich hier die Frage, ob der Betreiber der
> Datenbank, also derjenige, der den Speicherplatz und die Logik zur
> Verfügung stellt, für sich die Eigenschaft des Autors beanspruchen
> kann.

Das ist die Idee bei der Sache.

> Anderes Beispiel: Kann der Betreiber eines Web-Forums für sich
> beanspruchen, Autor der Beiträge zu sein?

Nein, aber der Witz bei den Schutzrechten für Datenbanken ist gerade,
daß die Inhalte jemand anders gehören können oder gar nicht
Werkscharakter haben müssen.

> Nun gibt es diese Web-Foren, in denen neben jedem Beitrag auch steht,
> wieviele Postings der Autor schon geschrieben hat. Kann der Betreiber
> des Forums für sich in Anspruch nehmen, Autor im Hinblick auf diese
> Anzahl zu sein?

Für die Datenbank Autor/Postingzahl: ja.

> Nun kommt ein Dritter und erstellt Tabellen, aus denen sich ablesen
> lässt, wer der schreibfreudigste in dem jeweiligen Forum ist. Wessen
> Rechte (wenn überhaupt) verletzt dieser Dritte?

Analog zum Paperboy-Urteil wohl: keine, zumindest solange der
ursprüngliche Datenbankautor nicht selbst eine derartige Statistik
anbietet.

(Datenschutz außer Acht gelassen.)

> Bedingt. Was ist z.B., wenn der DB-Hersteller die Neuheit adaptiert?

Das scheint mir eine Regelungslücke zu sein.

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