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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt



Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:

> Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in
> Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung
> darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil ("Rezeptdatenbank").

Das ist in der Tat spannend: Ist die Applikation (z.B. eben ein RDBMS)
schützenswert im Sinne dieser *DB-Richtlinie* oder der Inhalt (also die
einzelnen Zeilen der diversen Tabellen, wenn ich bei der technisch so
verstandenen Datenbank bleibe).

Ich verstehe die DB-Richtlinie und die §87 ff. UrhG immer noch auf den
Inhalt bezogen und nicht auf die Applikation, die aus dem (gesamten)
Inhalt (aggregierte) Teile darstellt.

Und es ist eben auch die Frage, ob ein Datenbank-Betreiber "seine
Datenbank" im juristischen Sinne auf einzelne Tabellen zerlegen kann und
behaupten kann, jede dieser Tabellen stelle juristisch gesehen eine
einzelne Datenbank dar. Oder ob eben nicht doch die Gesamtheit der in
allen Tabellen bzw. Dateien vorhandenen Daten als die eine Datenbank zu
verstehen sind.

>> Nun gibt es diese Web-Foren, in denen neben jedem Beitrag auch steht,
>> wieviele Postings der Autor schon geschrieben hat. Kann der Betreiber
>> des Forums für sich in Anspruch nehmen, Autor im Hinblick auf diese
>> Anzahl zu sein?
> Für die Datenbank Autor/Postingzahl: ja.

Damit räumst Du einem simplen Counter eine Schöpfungstiefe ein, den der
m.E. nicht hat. Wenn ich Deiner Ansicht folge, trete ich zumindestens
als Autor auf Mailing-Listen oder in Web-Foren meine Rechte ab, da ich
dem Betreiber das ausschließliche Recht einräume, solche Meta-Angaben zu
generieren, zu pflegen und ggf. sogar zu vermarkten. Und dritten dieses
Recht abzusprechen.

Martin

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