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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo Liste,

Wednesday, January 25, 2006, 12:41:11 PM, Kristian Koehntopp wrote:

> On Monday, 23. January 2006 11:57, Holger Voss wrote:
>> Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr

> http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend
(Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber
was bedeutet die Entscheidung nun?

 a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
    (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?

    oder
    
 b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
    Formulierung "Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
    die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
    aufbewahren" zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
    aus denkbar bleiben lässt?

ciao
 Olaf


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