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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Holger Voss:

> Dinge sind nicht von Natur aus verboten und der Staat verfolgt sie dann. 

Das kommt darauf an. Gewisse Eingriffe in die Grundrechte anderer sind
auch ohne Staatenwesen Unrecht.

Zum Beispiel redest Du ständig von irgendwelchen Grundrechten, die in
Deutschland überhaupt nicht kodifiziert sind.

> Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nicht nur das Recht zu 
> bestimmen, wer personenbezogene Daten einsehen darf, sondern schon 
> vorher das Recht zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten überhaupt 
> erhoben werden dürfen.

Können sie doch, durch die Wahl eines geeignetes Anbieters. Du gibst
Dich hier zwar reichlich autonom, aber letztlich rufst Du nach
Väterchen Staat, der gewisse, Dir nicht genehme, aber durchaus
beliebte Angebote unterbinden soll.

Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung. Datenschutz hat
nun einmal nur im Abstrakten Rückhalt in der Bevölkerung, im konkreten
Fall sind dem Einzelnen die Daten regelmäßig nicht sonderlich viel
wert. Solange es Angebote für diejenigen gibt, die andere Bedürfnisse
haben, sehe ich dabei auch kein Problem. Den Bürgern einen
restriktiven Datenschutz zu geben, den sie gar nicht wollen, ist eine
riesige Vergeudung und führt dazu, daß Ansichten vertreten werden, die
äußerst manipulativ und damit unredlich sind.

> M. E. sind diejenigen Daten am besten vor Missbrauch geschützt, die es 
> nicht gibt.

Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Was nutzt mir der beste
Datenschutz durch Nichterhebung, wenn ich nur einen Hebel umlegen muß,
um das zu ändern? Die Technologie bietet das nun einmal an, weswegen
die Reduzierung auf die Erhebungsfrage regelmäßig völlig fehlgeht.

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