Florian Weimer schrieb/wrote (28.01.2006 13:42):
???* Holger Voss:Mir geht es hier vor allem darum, den Zugriff (nicht nur, aber vor allem) des Staates auf Telekommunikationsvorgänge zu begrenzen.
Das erreichst Du aber nicht durch Beschränkung der Erhebung!
Deshalb dürfen ja auch für die Abrechnung erforderliche Daten (das Datenvolumen bei Volumentarifen, Verbindungszeiten bei Zeittarifen) gespeichert werden. Vgl. §§ 96, 97 TKG.Man darf sich nicht selbst in Sklaverei verkaufen, man darf aber einen Arbeitsvertrag unterzeichnen -- der wiederum für die Zeitdauer der Gültigkeit üblicherweise die freie Berufswahl einschränkt. Diesen Unterschied gibt es im Bereich der informationellen Selbstbestimmung natürlich auch.
Ob die Daten notwendig sind, kann das Unternehmen nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden.Natürlich gibt es auch TK-Unternehmen, die sittenwidrige Verträge abschließen. Das muß aber nicht zwangsläufig der Fall sein, nur weil das Unternehmen zur Vertragserfüllung bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet, in dem Umfang, den es für notwendig erachtet.
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