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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo zusammen, 

Ich finde die Diskussion hoch spannend. Leider habe ich überhaupt keine Zeit 
mich vertiefend zu äussern. 

Ich erinnere nochmal an unsere Diskussion im April 2003:
http://www.fitug.de/debate/0304/msg00459.html (ff.)

Damals sagten wir, dass eine Speicherung von 6 Wochen für Identifikationsdaten 
und von 3 Tagen für Flow-Daten genug sei. Es gab dabei kaum noch 
Gegenstimmen. 

Das Problem des Datenschutz heute ist doch gerade, dass der Ausgleich nicht 
mehr gefunden wird. Einerseits gibt es ein generelles Verbot der Speicherung 
personenbezogener Daten mit Ausnahmen. Holger lag absolut richtig seine 
Rechte hier durchzusetzen, weil man die  Traffic-Daten wegen eines 
vermeintlichen Aussagedelikts verlangt hatte. 

Das ist aber ein anderer Grund als die Missbrauchsbekämpfung beim ISP. Die ist 
übrigens im TKG angesprochen. Ich bin auf die Urteilsgründe gespannt ob 
T-Online diese Missbrauchsbekämpfung geltend gemacht hat.

Teilweise wird diese Abgrenzung hier nicht ganz sauber durchgehalten. Der 
Zweck der Speicherung ist aber einer der Zentralbegriffe des Datenschutz. 

Persönlich bin ich der Meinung, dass wir im Online-Bereich mehr 
personenbezogene Daten brauche, dafür aber eine striktere und gut 
organisierte Zweckbindung mit automatischen Verfallsdaten.

Gruss

Rigo


Am Thursday 26 January 2006 12:44, sprach Lutz Donnerhacke:
> * Thomas Stadler wrote:
> > Das Gericht muss unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt pruefen,
> > ob die Speicherung zulaessig ist und kann sich nicht auf das TDDSG
> > beschraenken. Wenn es die Zulaessigkeit der Speicherung verneint, dann
> > impliziert das die Annahme, dass es fuer die vorgenommene Speicherung
> > keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
>
> Das ist der Grund, weswegen ich auf die Urteilsbegründung und einige
> Stunden Ruhe warte. Ich wollte nur der häufigen Ansicht entgegen treten,
> daß sich das alles von allein aus dem TDDSG ergibt. Florian hat ja auch so
> eine Anmerkung gemacht, daß diese Ansicht nicht unverbreitet sei.

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