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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



Am 9 Mar 2006, um 21:02 hat Jens Wahnes geschrieben:

> 
> Da auf dem Server des Providers die Mails aber auch nach einem
> IMAP-Expunge beim Löschen möglicherweise weiterhin physikalisch
> vorhanden sind und somit nicht wirklich in meiner Kontrolle liegen,
> spricht aus meiner Sicht vieles dafür, daß der Provider-Mailserver zum
> Übertragungsweg dazuzurechnen ist.
> 
> Ich komme damit zum Schluß, daß eigentlich doch nur Alternative (a)
> zutreffen kann und Mails auf dem Server des Providers somit tabu sind.
> Habe ich etwas übersehen?

Eigentlich nicht. Zumindest wenn man dem Ansatz von Thomas Hochstein 
folgt.

Und diese Betrachtung zeigt IMHO auch ganz gut, dass die jetzige 
Entscheidung des BVerfG falsch ist, weil man den Fall, in dem der 
Empfaenger die Mails immer nur auf dem Server betrachtet und nie auf 
seine Platte zieht und den anderen Fall des Mailabrufs nicht ungleich 
behandeln kann.

Die Eroeffnung des Schutzbereichs haengt dann naemlich davon ab, ob man 
dieselbe Mail auf dem Server des ISP betrachtet oder auf seiner eigenen 
Festplatte. Das waere schon reichlich merkwuerdig.

Das Problem ist wie so oft, dass alte Schemata einfach 1:1 auf neue 
Phaenomene uebertragen werden, ohne die Unterschiede ausreichend zu 
beruecksichtigen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte AFS
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