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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



Hallo,

Dietz Proepper schrieb:
> Florian Weimer:
>> * Dietz Proepper:
>>> Nun, wenn man es richtig macht dann wird der Nachweis, daß da irgendwo
>>> Krypto im Spiel ist beliebig schwierig. Niemand kann verbieten, die
>>> 5GB welche man aus /dev/urandom genudelt hat aufzubewahren...
>> Wirklich abstreitbare Kryptographie gibt's derzeit meines Wissens
>> nicht in brauchbarer Form.
> 
> Mag sein.  Da allerdings die Umkehrung genaus hält und (zumindest in der 
> Theorie) auch hier die Unschuldsvermutung zur Anwendung kommt ist dies 
> imho kein wesentliches Problem.

TrueCrypt bietet z.b die Möglichkeit zwei Partitionen in einen Container
zu legen. Einer wird von vorne, der andere vom Emde her beschrieben.
Beim Start wird gestestet ob sich mit dem eingegebenen Key von vorne
oder von hinten ein gültiger Startsektor ergibt. Niemand kann somit
beweisen das man noch einen anderen Schlüssel für diese Partition
hat, ja man kann es nicht einmal vermuten, da dieses Feature ja immer
möglich ist.

-Alex



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