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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> > > letzten Jahren stattgefunden hat, geht im uebrigen primaer auf die
> > > Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte
> > > zurueck. 
> > 
> > Wirklich?
> 
> Ja. Das Caroline-Urteil des EGMR (2 oder 3 Jahre alt) besagte explizit, 
> dass die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Schutz der 
> Privatssphaere von Promis gegen die Menschenrechtskonvention 
> verstoesst. Das war einer der wesentlichen Gruende dafuer, dass die 
> Rspr. hier zu Lande anschliessend deutlich anzog. 

Das betrifft, wenn man sich mal die unter

    http://www.buskeismus.de/

berichteten Fälle anschaut, einen Teil, der für Bloggersdorf weniger
bedrohlich ist.  

Etwa wenn Oskar Lafontaine und Joschka Fischer den Marktwert ihrer
Persönlichkeit von den Experten des LG Hamburg (Richter Buske, Korte, Weyhe)
auf ca 200k eur geschätzt bekommen, die dann als entgangene Werbeeinnahmen vom
Springer-Verlag oder von Sixt bezahlt werden müssen, dann sind das schon
erschreckende Beträge, aber der normale Blogger macht ja auch keine Werbung
mit Kindergesicht Joschka ("Kompaktausgabe").

Bei dieser neuen Spruchpraxis verschwimmen "Persönlichkeitsrecht", "geistiges
Eigentum" und "informationelle Selbstbestimmung" übrigens besonders
anschaulich zu einer Einheit.

In den Fällen, die für die normalen Internet-Veröffentlichungen stärker von
Belang sind, scheint mir immer noch der EMRG stärker die
Veröffentlichungsfreiheit hoch zu halten.  So sehr, dass man wahrscheinlich
gegen die Hamburger (und allgemein deutsche) Praxis, die ich unter

      Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit
      http://a2e.de/i2p/06/09/apr

zusammengefasst habe, in Straßburg ein weiteres Grundsatzurteil erwirken
könnte, wonach diese generalüberholt werden muss, weil die von ihr
erzeugten freiheitsschädigenden Wirkungen alles andere als "in einem
demokratischen Gemeinwesen notwendig" sind.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 I2P Regulierungsangelegenheiten          http://a2e.de/i2p
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung



            







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