[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und dieMeinungsfreiheit



* Lutz Donnerhacke wrote:
> Ich habe die Gelegenheit genutzt im Tagesschau-Chat mit Udo Vetter
> (lawblog.de) die Frage zu stellen:

Der Rest ist auch interessant: http://www.tagesschau.de/archiv/chats (noch
fehlt der Eintrag)

Einige spannende Ausschnitte:


>Donnerhacke : Ich rede z.B. von dem Chat, der hier auch im Archiv
>   auftauchen wird. Soll der nachträglich zensierbar sein?

>Moderator : Wir redigieren... die Chats, aber zensieren nicht es gab.. nur
>   einen einzigen Chat meiner Erinnerung... nach, bei der wir nachträglich
>   was geönndert haben... das war mit Finanzminister Eichel,,, der hatte
>   sich ziemlich unklar ausgdrückt..

>Udo Vetter : Zensur macht immer der Staat. Ansonsten ist jeder
>   Seitenbetreiber frei, was er mit den Inhalten bei sich macht. Wem das
>   nicht gefällt, der kann es ja auf seine Seite schreiben.

**

>schmizz : Hat eine Person A das Recht, ein, auf einer Internetseite
>   gespeichertes, Foto auf dem die Person A abgebildetet ist, entfernen zu
>   lassen, wenn Person A mit seiner Veröffentlichung nicht (mehr)
>   einverstanden ist?

>Udo Vetter : Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild. Ich muss
>   also zum Beispiel nicht dulden, mit besoffenem Kopf auf einer Party
>   gefilmt und später bei Youtube bloßgestellt zu werden. Ob man
>   nachträglich sein Einverständnis zurückziehen kann, ist eine andere
>   Frage. Das wird jedenfalls schwieriger.

**

>derHeiko : Ein registriertes Mitglied in einem Weblog fordert mich auf
>   alle seine Beiträge, Fotos inkl. seinem Account zu löschen. Muss ich
>   dem als Betreiber nach kommen?

>Udo Vetter : Der Autor bleibt Inhaber seiner Texte und Fotos. Er kann über
>   ihre Verwendung bestimmen. Da könnte man schön einen grundsätzlichen
>   Fall daraus machen. Ich tendiere aber dazu, dass der Betroffene es
>   verlangen kann.

**

>asdf_ : Welche strafrechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn ein
>   Webseitenbetreiber der Bitte um Löschung der Bilder einer Person nicht
>   nachkommen will, wenn diese von ihrem "Recht am eigenen Bild " Gebrauch
>   machen möchte?

>Udo Vetter : Zunächst mal zivilrechtliche. Abmahnung, einstweilige
>   Verfügung. Alles ziemlich teuer. Strafrechtliche Folgen würde ich bei
>   harmlosen Bildern nicht erwarten. Da fehlt wohl ein öffentliches
>   Interesse an der Verfolgung.

**

>ott : Wie ist das in Foren, wo halt der User einen auffordert, seine Daten
>   zu löschen.. Weil dann werden ja auch Threads aus dem Zusammenhang
>   gerissen?

>HANSEw2 : Gilt die Antwort auf den Beitrag von derHeiko auch für
>   Internetforen? Kann man also das Löschen des eigenen Beitrages verlangen?

>asdf_ : Nachtrag zur Frage von schmizz: Wie verhält es sich bei anderen
>   Inhalten wie z.B. Forenbeiträgen oder Kommentaren? Ist der Betreiber
>   verpflichtet, der Aufforderung nach Löschung nachzukommen?

>Udo Vetter : Schwierige Frage, nach meinem Kenntisstand auch gerichtlich
>   nicht geklärt... Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um geschützte
>   Werke handelt, dann bestehen eher Chancen... Bei belanglosen
>   Diskussionsbeiträgen muss das nicht der Fall sein.

>ck : Doch es ist geklärt. Forenbetreiber haften für die Beiträge. Ich
>   glaube sogar BGH

>Udo Vetter : Die Haftung ist ein anderes Thema. Die Frage zielte auf den
>   Wunsch des Urhebers, sie zu entfernen...

**

Lesenswert ist auch die allerletzte Antwort an einen Kollegen ... *grins*
_______________________________________________
Debate mailing list
Debate@lists.fitug.de
http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate