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[Debate] Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig



----- Forwarded message from Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <presse@vorratsdatenspeicherung.de> -----

Pressemitteilung vom Montag, den 16. Juli 2007:

Stellungnahme: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue 
Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur 
Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung 
der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen 
Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als 
verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht, so die 
gemeinsame Stellungnahme der Organisationen.

Den angeblichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung stellt die 
44-seitige Analyse vom Freitag grundlegend in Frage. Danach fehlten 
den Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten. Aus einer Studie 
des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine 
Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von 
derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen" könne. Eine 
Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen 
ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. "Somit ist 
nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit 
der Bevölkerung stärkt." Stattdessen werde die Datenspeicherung 
"Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, 
vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer 
weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte 
Bevölkerung ebnen." Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines 
Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, 
seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu 
erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der 
"freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", so die Stellungnahme der 
Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.
Die Organisationen fordern zumindest eine Aussetzung des Vorhabens,
bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage
gegen die Richtlinie entschieden hat.

Der Bundestag soll noch im Herbst über den Gesetzentwurf zur 
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung 
einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten 
abstimmen. Am 21. September plant der Rechtsausschuss des 
Bundestags dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen. 
Rechtsexperten wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags 
warnen seit langem, dass das Vorhaben vor den Gerichten keinen 
Bestand haben wird.

Die Stellungnahme der drei Organisationen im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf>

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/122/79/>

----- End forwarded message -----
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