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Re: [Debate] ip adressen sind personenbezogene daten



Hi Martin,

On Fri, 12 Oct 2007, Martin Uecker wrote:

> Die erste ist die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind.
> Davon bin ich immer noch voll überzeugt und sehe mich da durch den
> Wortlaut des Gesetzes, dem erwähnten Urteil, den Webseiten von einigen
> Landesdatenschutzbeauftragen und auch den Ausführungen von
> Thomas Stadler auf dieser Liste bestätigt.
> 
> Die zweite Frage ist, ob wie weit das Loggen der IP-Adressen
> nun tatsächlich notwendig ist oder nicht. Beantwortet man die erste
> Frage mit "ja", dann sagt eben das Telemediengesetz, daß man nur
> zu Abrechnungszwecken über das Ende der Verbindung hinaus speichern
> darf. Wenn man aber akzeptiert, daß der Betrieb eines Webservers
> unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, und einen Kompromiss
> befürwortet, der das Speichern zu diagnostischen Zwecken für eine
> kurze Zeit vorsieht, dann hätte das in dem Gesetz erlaubt werden
> müssen. Das Problem sind dann also zu strenge Vorgaben in dem
> Gesetz, nicht die Aussage, daß IP-Adressen personenbezogen sind
> und damit überhaupt erstmal einen rechtlichen Schutz genießen.

Beide Fragen bleiben.

Die Bedeutung von IP-Adressen im Bezug auf Personenzuordnung waren im 
Wandel und werden es weiter sein.

Nur in meiner "IP-Karriere": Studentenpools mit festen IP-Adressen der 
Rechner, eigener Rechner mit fester Adresse, Dialup mit dynamischer 
Adresse von der Uni, das WWW mit Proxies, Dialup vom ISP, als einer von 
zig Rechnern, die ueber NAT ins Netz gehen, WLANs, Internetcafes, IPv6..

Wie man sieht, sind darunter durchaus einige Möglichkeiten, halbwegs 
anonym zu kommunizieren.

Ganz sicher ist die IP-Adresse ein technisches Datum und als solches für 
mich als Administrator nützlich. Das war vor 15 Jahren der Fall und ist es 
heute auch noch.

Eine Rechtssprechung, die Regelwerke immer fester zurrt (z.B. ein 
"abschließendes" hochinstanzliches Urteil über die Rolle der IP-Adressen) 
und nicht "atmet", den Wandel der Technik und ihre Nutzung beachtet, ist 
daher für mich problematisch.

Ein Gesetz, welches allumfassend verbietet zu speichern, was zur 
Feststellung der .... Identität benutzt werden _kann_ ist illusorisch, da 
es technisch nicht umsetzbar ist.

Ich darf ja nicht mal Deine e-Mail mehr auf einem Mailserver zwecks 
Weiterleitung zwischenspeichern, oder?

Kurz gesagt, es besteht Rechtunsicherheit für jeden Betreiber von 
Netzwerken, da ich nicht in der Lage sein kann, alles zu berücksichtigen, 
was evt. mal zu Feststellung Deiner Identität verwendet werden _kann_.

Es grüßt
Peter
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