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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



Mittwoch, 7. November 2007 11:16 schrieb Mario Dueck:
> 1. Im Datenschutzrecht gilt der *Verbotsgrundsatz*. Sobald die Daten
> personenbezogen oder personenbeziehbar sind, darf man grundsätzlich mit
> ihnen NICHTS machen. Man darf sie nicht erheben, speichern, verarbeiten,
> etc.

Das wird ja immer lustiger, bind mit whois macht jede IP-Adresse eines 
Webservers personenbeziehbar und sei es der Technikverantwortliche von 
Arcor wie in deinem Fall da oben. Muss ich jetzt den das Mannesmann Arcor 
NOC in Zukunft schriftlich anfragen, ob ich die IP-Adresse in kmail in der 
Form dslb-088-064-186-019.pools.arcor-ip.net speichern darf? Hat 
irgendeiner der hier lesenden sich die Genehmigung von Arcor geholt oder 
die Genehmigung von  Mario Dueck <dueck@gmx.de>, der die IP-Adresse  durch 
seine Mail personenbeziehbar gemacht hat, dass er diese IP-Adresse auf 
seinem Computer in seinem Mailprogramm speichert. 

Ich wette alle Mailprogramme haben obige IP-Adresse in der Form 
088-064-186-019 in der Header gespeichert und niemand wurde auch nur 
gefragt oder befragt deswegen. Wenn es also heisst, dass mit den 
Daten "NICHTS" machen darf, dann heisst das auch, dass alle Mailprogramme 
die standardmässig die Header speichern illegal und gesetzeswidrig sind, 
es hat also jeder die Mails hier zu löschen oder? 

Grüße,
Arnold



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