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Re: [Debate]IP-Veröffentlichung im Email-Header notwendig?



Peter Ross schrieb:
>> Ich sehe ja auch, dass die Information IP-Adresse/Zeitstempel ein
>> effektives Instrument bei der Fehlersuche ist, aber muss sie wirklich
>> veröffentlicht werden?
>>     
>
> Entschuldigung, ich bin an dieser Stelle etwas verwirrt. Ich glaube, 
> keiner will Logddateien veröffentlichen.
>
> Der Zeitpunkt eiuner e-Mail ist für ein Archiv sicher wichtig, um die 
> Aussage in einen "geschichtlichen" Kontext zu stellen.
>
>   
Das ist bei einer öffentlichen Mailingliste völlig in Ordnung. Dazu
reichen die Informationen, die ich im Header absende Emailadresse, Zeit)
aber völlig aus. Ich meine nicht die Veröffentlichung von Logdateien,
sondern:
> Ach so, jetzt dämmert's mir - Du siehst den "Received from x at .. by y" 
> als Veröffentlichung an?
>
> Nein, das ist "Debuginformation" und muß mit der Mail "mitreisen". Anders 
> ist sie technisch wertlos..
>
> Oder habe ich Dich mißverstanden?
>
>   
Genau diese Zusatzinformation meine ich. Sie ist wertvoll, viele wollen
genau diese Information haben: wer hatte zu welchem Zeitpunkt welche
IP-Adresse. Darüber lassen sich Daten hervorragend verknüpfen.
Früher hatten wir auch die Routing-Informationen im PATH, das waren aber
immer nur die beteiligten Systeme. Alles was nach dem ersten Eintrag
kommt, sehe ich datenschutzrechtlich auch nicht als bedenklich an. Es
gibt bei den routenden Systemen schließlich keinen persönlich
Betroffenen, der durch diese Information in seinen
Persönlichkeitsrechten eingeschränkt wird (der admin-c muss das aufgrund
seiner außenwirksamen Stellung innerhalb des Unternehmens hinnehmen, und
er ist ja auch nicht wirklich persönlich betroffen).

Der erste Eintrag in den received-Zeilen mag zur Fehlerbeseitigung im
Einzelfall notwendig sein, dazu könnte man ihn auch beim Emailprovider
erfragen. Also erheben und begrenzte Zeit speichern darf er ihn aus
meiner Sicht - er *muss* ihn *nicht* weitergeben, er *darf* es schlicht
nicht. Aber auch der Mailinglisten-Betreiber erhebt und gibt weiter.
Auch hier läßt sich ein Erheben vielleicht noch vertreten, das
Weiterleiten aber nicht mehr: Erst hier bekommt der Eintrag durch die
Veröffentlichung besondere Relevanz.

Es ist vielleicht mühsam, man muss die Vorgänge zerlegen und genau
anschauen. Aber es lohnt sich für Unternehmen auf Dauer und: es braucht
Anlässe wie das Berliner Urteil, die einen dazu bringen, sich mit
eingefahrenen Praktiken neu zu beschäftigen.


Gruß,
Mario
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