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Re: AW: BGHZ 66, 182 (Fernsehen, Newsserver, Schwarze Bretter)



Lutz schrieb, dass
>* Johannes Ulbricht wrote:
>> Ich denke, das es bei der Frage, ob das Internet dem Rundfunkbegriff
>> unterfallt, nicht darum geht, jeden Internetuser gleich einer
>> Fernsehanstalt zu reglementieren.
>
>Doch. Jedenfalls sagen das unsere Landespolitiker. Das Anbieten ein
>Dienstleistung, was im Inter-/Usenet jedem moeglich ist
>(Polydirektionalitaet) ist genau der Zacken, den diese leute brechen
>wollen.
>
>> NIEMAND will den Rundfunkstaatsvertrag unmittelbar auf das Internet
anwenden. 
>
>Nun, die Thueringer sind Pfeifen, aber nicht NIEMAND.
>
Vorsicht! Die fighten nicht umsonst wie die Wilden um die Einordnung
als Rundfunk oder nicht. Daran knuepfen sich eine ganze Menge 
bestimmte Haftungen und Regeln, die unseren lieben Lutz sofort
zur Donnerhacke werden lassen wuerden ;)
Ich bin gegen diesen imperialistischen Rundfunkbegriff und seine 
Ausweitung auf etwas, was definitiv kein Rundfunk ist. Es gibt dazu 
einen schoenen Aufsatz von Prof. Dr. Martin Bullinger in der 
JZ 8/96 S. 385: Ordnung oder Freiheit fuer Multimediadienste.

Ich warne jeden eindringlich davor, unbedacht mit dem Begriff 
Rundfunk im Zusammenhang mit Netzen umzugehen, das 
kann gewaltig nach hinten losgehen.

Rigo