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Re: ICTF vs. Bundesregierung?



Vielleicht traegt das zur Klaerung bei:

In article <4r4c3q$dco@olymp.CNB.CompuNet.DE> on
29 Jun 1996 22:52:42 GMT ................

>
>Hi,
>in der "Woche im Bundestag" habe ich den angehaengten Artikel gefunden.
>http://www.fu-berlin.de/POLWISS/wib/11-26/post.html#2
>
>Fuer die Schnelleser hier der m.E. interesanteste Abschnitt:
>
>>Die Bundesregierung stellt klar, da_ eine Selektion oder Kontrolle von
>>Informationszugdngen durch sie nicht erfolgt.
>>Sie hat nach ihrer Darstellung grundsdtzlich nicht die Absicht, Anbieter
>>von Internet-Zugdngen, sogenannte
>>Internet-Provider, f|r die Inhalte der auf ihren Diensten verf|gbaren
>>Informationen verantwortlich zu machen.
>
>Ich denke, damit entfaellt der Hauptgrund fuer die Provider, sich an
>den Netzueberwachungsmassnahmen der ICTF zu beteiligen.
>Wann loest sich der Verein wieder auf?
>
>Gruss
>Wolfgang Ksoll
>
>- Es folgt Zitat aud der Woche im Bundestag:
>
>Die woche im bundestag - Nr. 11, 19. Juni 1996
>Selbstkontrolle f|r Internet angeregt
>
>Regierung: Gesetz f|r die Regelung f|r Informations- und
>Kommunikationsdienste in Arbeit
>
>Erste Vorschldge f|r einen Schutz gegen die Verbreitung von
>Darstellungen mit rechtswidrigem Inhalt in den modernen
>Informations- und Kommunikationsdiensten wie Internet will die
>Bundesregierung noch in diesem Jahr vorlegen.
>
>In ihrer Antwort (13/4800) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B|ndnis
>90/Die Gr|nen (13/4391) zur Kontrolle und
>Selektion von Telekommunikationsvorgdngen berichtet sie, da_ die
>Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes zur Regelung
>der rechtlichen Rahmenbedingungen f|r die Informations- und
>Kommunikationsdienste in Gang seien. Das Gesetz
>werde nicht in die Kompetenzen der Ldnder eingreifen.
>
>Die Bundesregierung stellt klar, da_ eine Selektion oder Kontrolle von
>Informationszugdngen durch sie nicht erfolgt.
>Sie hat nach ihrer Darstellung grundsdtzlich nicht die Absicht, Anbieter
>von Internet-Zugdngen, sogenannte
>Internet-Provider, f|r die Inhalte der auf ihren Diensten verf|gbaren
>Informationen verantwortlich zu machen.
>
>Ausnahmen seien ins Auge zu fassen, wenn den Providern strafbare Inhalte
>bekannt sind und sie die technische
>Mvglichkeit haben, den Zugang zu unterbinden.
>
>Die Regierung vertritt die Auffassung, da_ auch f|r diesen Bereich der
>Schwerpunkt auf dem das deutsche Presserecht
>prdgenden Prinzip der Selbstkontrolle liegen m|sse.
>
>Wenn es |ber Internet zu Straftaten in Deutschland komme oder hier
>Straftaten begangen werden sollen, gelte, so die
>Bundesregierung, das deutsche Strafrecht, unabhdngig davon, ob die Tat
>dort, wo der Tdter handelt, strafbar ist. Die
>Verbreitung kinderpronographischer Schriften sei nach deutschem Recht
>dem sogenannten Weltrechtsprinzip
>unterstellt.
>
>Wie die Bundesregierung darlegt, gibt es eine Vereinbarung zwischen den
>USA und Deutschland speziell |ber die
>Verpflichtung zur Amtshilfe oder Rechtshilfe nicht, wenn die Verbreitung
>kinderpornographischer und
>rechtsextremistischer Inhalte verfolgt werden soll. Es gelten vielmehr
>die allgemeinen Regeln |ber die Rechtshilfe in
>Strafsachen und |ber die Erteilung von Ausk|nften aus dem Strafregister.
>
>
>Der Regierung sind keine Fdlle bekannt, in denen Polizeibehvrden der USA
>Unterst|tzung bei der Verfolgung der
>Verbreitung kinderpornographischer oder rechtsextremistischer Inhalte im
>Internet geleistet haben, bisher auch keine
>Fdlle der Zusammenarbeit deutscher und US-amerkanischer Justizbehvrden
>in entsprechenden Ermittlungsverfahren.
>
>Inwieweit zur weltweiten Bekdmpfung von Straftaten im Internet
>internationale Vereinbarungen anzustreben seien,
>werde zur Zeit gepr|ft, teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
>mit.
>
>