[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Was soll man davon halten?



Hallo Joachim,

Du meintest am 02.07.96 um 20:03 zum Thema "Re: Was soll man davon halten?":

> Was soll man davon halten... ich warte immer noch auf das erste Urteil
> in Deutschland, in dem E-Mail-Werbung quasi mit Fax-Werbung gleichgesetzt
> wird.

Ja, hoffentlich tut sich da noch was. Folgendes existiert:

    3.3 Ungewollte Werbung per Email?
    Werbung per Email ist nur unter strengen Auflagen zulässig. So muß
    bereits im Subject/Betreff erkennbar sein, daß es sich um Werbung
    handelt. Des weiteren muß sie sofort und Problemlos löschbar sein (dies
    dürfte heute kein Problem mehr darstellen). Darüber hinaus darf der
    Adressat (oder dessen Provider) dadurch keine weiteren, erheblichen
    Nachteile haben.
    - kein erheblicher Nachteil ist es, wenn man einmalig eine solche Email
    per Tausch/Poll bekommt, weil man dadurch etwas länger am Telefonnetz
    bleibt.
    - ein erheblicher Nachteil ist allerdings anzunehmen, wenn der Rechner
    des Betreibers aufgrund der hohen Anzahl Mails in Kapazitätsschwierig-
    keiten kommen kann.
    [BGH, 3.2.88, I ZR 222/85, GRUR 1988, 614; BTX und Par. 1 UWG]

Quelle: monatlich gepostete FAQ aus maus.recht vom 1996-07-01

Zu beachten IMHO: 8 Jahre alte Entscheidung, anscheinend auf BTX bezogen

--
"UseNet als Ereignisraum, in dem sich abbildet, wie schwammig global jenes
werden kann, was national so abgesichert erscheint."
                                      Horst Willenberg in de.soc.netzwesen

Wolfgang Kopp, Unterschleissheim, GER, Tel/Fax +49-89-3211439
PGP public key as return receipt when mailed with subject: ##
World Wide Web <URL:http://www.lrz-muenchen.de/~u3731ga/WWW/>