[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Aktionen gegen das TKG



At 18:54 04.07.1996 +0200, Wolfgang Kopp wrote:
>> So sieht es aus. Unklar ist aber, wer darunter faellt. Es ist sicher nicht
>> der Wille des Gesetzgebers, dass Mailboxen etc. darunterfallen. Dennoch ist
>> diese Interpretation denkbar.
>
>Die Interpretation d|rfte aber nicht durchzuhalten sein, wenn man die
>Pflicht zur verfassungskonformen Gesetzesauslegung ber|cksichtigt (diese
>wird aus Art. 1 III GG abgeleitet). Sie besagt, da_ von mehreren mvglichen
>Auslegungen einer Norm stets nur die gewdhlt werden d|rfen, die
>verfassungsgemd_ sind.

Und da war dann noch der Unterschied zwischen recht haben und Recht bekommen...

Nichtsdestotrotz hoffe ich natuerlich auch, dass die einschlaegigen
Paragraphen im TKG fuer verfassungswidrig erklaert werden.

>Und eine Einbeziehung von Mailboxen in die wirklich kritischen Bereiche
>des TKG (Stichwort: dritte Leitung, Kostentragung) wdre aus einigen
>Gr|nden verfassungsrechtlich bedenklich.

Was zunaechst ja einmal nicht verhindert, das die Regelungen angwandt
werden. Weiterhin stellt sich die Frage, wo die Grenze sein wird.

pi
-- 
Yogi Berra or Will Rogers said:
>What gets us into trouble is not what we don't know.
>It's what we know for sure that just ain't so.