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Re: CIX-DE: "Freiwillige Selbstkontrolle"



At 00:02 20.07.1996 DST, Lutz Donnerhacke wrote:

>Die Kontrolle privater elektronischer Mitteilungen durch den betreiber 
>eines Datennetzes ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht 
>grundsätzlich untersagt. Post- und Fernmeldegeheimnis gelten nicht, sofern 
>es um Straftaten gehe, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger [Anm.: der 
>den AOL-Fall hat] gestern.

Da hat dieser Oberstaatsanwalt aber eine sehr eigentuemliche Auffassung.
Kennt er denn die StPO nicht? Die Regelung ist doch ganz klar: Die
Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs bedarf der richterlichen
Anordnung. Zustaendig fuer diese Ueberwachung ist die Polizei, und nicht
etwa AOL in praller Selbstherrlichkeit. Ohne richterliche Anordnung darf
auch die Polizei nicht an den Email-Verkehr heran. Sie darf dann
ausschliesslich Name, Anschrift, Telefonnummer und Bezeichnung des Accounts
in Erfahrung bringen.

Bagger sollte das eigentlich wissen. Wenn er wider besseren Wissens die
gequotete Behauptung verbreitet, dann muss er sich schon sehr in der
Defensive befinden. Peinlich fuer den Herrn OStA, wenn er sich zum Schluss
vom Richter aus der StPO vorlesen lassen muss.

Holger