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Re: Rueckwirkung..ein Primer



* Rolf Weber wrote:
> > Anfechtung wirkt etwa zurueck, eine Willenbserklaerung, die ich nicht
> > abgegeben habe, wirkt fuer mich ueberhaupt nicht..
> natuerlich kannst du anfechten, hast aber immer die schlechteren
> karten falls deine unterschrift druntersteht.

Du vergisst, dass alle Parteien im Zweifel mit gueltigen Unterschriften
dastehen. Darum geht es bei der Rueckwirkenden Ungueltigkeit. Damit sind
saemtliche Prozesse Gutachterprozesse und damit ist die Meinung von Lutz
(sorry, Heiko) doch wieder relevant.

-- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |