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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



* Rolf Weber wrote:
> in dem gesetz steht schliesslich auch dass per verordnung festgelegt
> werden muss wie lange eine digitale unterschrift gueltig bleibt.
> ein deutliches zeichen dafuer dass nur vertraege mit kurzen
> laufzeiten unter das gesetz fallen sollen.
> damit werden irgendwie schon vertraege pauschal ungueltig erklaert,
> aber nicht rueckwirkend.

Das ist technischer Unsinn. Du schwafelst.

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