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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



> 
> * Rolf Weber wrote:
> > in dem gesetz steht schliesslich auch dass per verordnung festgelegt
> > werden muss wie lange eine digitale unterschrift gueltig bleibt.
> > ein deutliches zeichen dafuer dass nur vertraege mit kurzen
> > laufzeiten unter das gesetz fallen sollen.
> > damit werden irgendwie schon vertraege pauschal ungueltig erklaert,
> > aber nicht rueckwirkend.
> 
> Das ist technischer Unsinn. Du schwafelst.
> 
§ 9 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

[...]

6. die sicherheitstechnischen Anforderungen an die technischen
Komponenten und die Form des Nachweises über die Erfüllung der
Anforderungen sowie den Zeitraum, nach dem Signaturschlüssel und
digitale Signaturen erneuert werden sollen.

rolf
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