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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift (fwd)



* Rolf Weber wrote:
> > Und wenn Du immer noch anderer Meinug bist, empfehle ich Dir dringend das
> > Literaturstudium!

> dieser satz zeigt mir deutlich dass du nicht verstehst was ich
> sagen will. es gibt noch keine literatur; mir sind noch keine
> gerichtsurteile bzgl. des SiG bekannt.

Exakt. Koennen auch nicht. Weil es das SiG ncoh gar nicht gibt! Alles was
hier also diskutiert werden kann, ist die juristische Sinnfaelligkeit des
SiG. Ich tippe nun, dass die technische Sinnfaelligkeit stark bezweifelt
werden muss, darauf folgt die juristische Irrelevanz des SiG. Ich beweise
meine Thesen.

Alles im Gegensatz zu Dir.

> > Gestatte dass ich Idiot sage und Dich auf die Literatur verweise und Dich
> > insbesondere auf X.509 und Offline Authentifizierung hinweise.
> gestatte dass ich idiot sage falls du auf diese weise einen
> vertrag eingehst.

Du willst mir vorwerfen, ich waere bescheuert einen Vertrag nach SiG
einzugehen? Das ist richtig. Das SiG ist technischer Muell. Ich wuerde es
nicht tuen. Und deshalb argumentiere ich auch dagegen. Danke fuer Dein
Eigentor.

> du hast meine frage nicht beantwortet.

Doch, habe ich. Wenn ich als Laie schon berechtigte Zweifel anmelde, wie
muss dann erst ein Richter entscheiden?

> eine CA muss liquide sein, da sie leicht verklagt werden kann.
> wer ueberprueft dies in deinem modell?

Ist nicht von Relevanz. Die Liquiditaet mit der Seriositaet einer CA zu
verknuepfen ist ein neuer Gedanke, der IMHO absurd ist.

[Aufforderungen zum Flame ignoriert]

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|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |