[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



* Rolf Weber wrote:
> > Nein Rigo. Es ist ein Problem der elektronischen Unterschriften kein
> > Altersnachweis zu haben. Sie koennen beliebig rueckwirkend gefaelscht
> > werden und sind deshalb bei Schluesselkompromittierung juristisch
> > rueckwirkend ungueltig zu machen, um nicht in Paradoxa zu laufen.

> nein, lutz.
> genauso wie ein vertrag per handschlag gueltig ist, ist es
> auch ein solcher vertrag.
> das problem ist bestenfalls die beweisbarkeit, die in bestimmten
> faellen problematisch werden kann.

Das SiG soll tragfaehige Loesungen zur Schaffung von Rechtssicherheit
bringen. Das tut es nicht. Einfach den Fakt einer trivialen
Beweisfaelschbarkeit zu ignorieren, ist juristisch mehr als fahrlaessig.
Akzeptiere es einfach.

-- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |