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SUMMARY: Rueckwirkende Nichtigkeit von Unterschriften



* Boris Piwinger wrote:
[ Bitte um Summary ]

Das SiG basiert im Moment mit der Forderung der Zertifizierungsinstanz auf
X.509 Athentication Framework. Dort ist zu lesen, dass bei
Kompromittierung eines beliebigen Schluessels alle Zertifikate und
Unterschriften in dem betreffenden Subbaum fuer den Gueltigkeitszeitraum
des kompromittierten Schluessels ungueltig werden. Das heisst explizit
auch rueckwirkend.

Damit ist vor Gericht eine elektronische Unterschrift gemaess SiG nur mit
zusaetzlichen nichtelektronischen Beweisen benutzbar. Das bedeutet einen
Verlust an Rechtssicherheit fuer die Online-Geschaefte, der in dem SiG
aber nicht steht. Insofern ist das SiG gefaehrlich.

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|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |