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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



> Nein Rigo. Es ist ein Problem der elektronischen Unterschriften kein
> Altersnachweis zu haben. Sie koennen beliebig rueckwirkend gefaelscht
> werden und sind deshalb bei Schluesselkompromittierung juristisch
> rueckwirkend ungueltig zu machen, um nicht in Paradoxa zu laufen.

Die juristischen Paradoxa sollten wir imho lieber den Juristen
ueberlassen.

Es soll ja auch vorkommen, dass einem Notar das Siegel geklaut oder
wegen Unzuverlaessigkeit die Zulassung entzogen wird.

Das ist das gleiche Problem, das du bei X.509 an die Wand malst, und
die Welt ist bisher noch nicht daran untergegangen... :)