[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



Lutz donnerte :
>* Rigo Wenning wrote:
>> Key kaputt und sage: Es ist nie ein Vertrag zustande gekommen. So einfach 
>> gehts nun doch nicht. 
>
>So einfach ist es aber nach SiG ala X.509 tatsaechlich. Ja, das ist
>wirklich das Problem! Steht auch in der Dokumentation als Problem.
>
Wenn das so einfach ist, dann ist das Ding unbrauchbar.. Das waere ja, als 
akzeptierte ich eingescannte Unterschriften... Versuch mal damit was zu 
beweisen. => Verfahren wg Urkundenfaelschung....

>> Wir diskutieren also nur die Faelle (mittlerweile nur noch 1promille oder
>> in denen der Key schon zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklaerung 
>> korrumpiert war.
>
>Nein, die Faelle diskutieren wir nicht. Wir diskutieren momentan den Fall,
>dass ein Vertrag geschlossen wurde und dieser nach einer gewissen Weile,
>in der er Bestand hatte und angewendet wurde, ploetzlich von einer der
>Parteien in einem Punkt, der bisher noch nicht angewand wurde, einseitig
>aber rechtsgueltig geaendert werden will. Dazu bedient sie sich folgenden
>Verfahrens, das durch die Fehler im SiG aka X.509 ermoeglicht wird.
>
Nein die Faelle diskutieren wir nicht, wir diskutieren die Faelle... Lutz !!!!!


>Ein Schluessel in dem Originatorzertifikat des Gegenspielers wird
>kompromittiert (Das geht auch durch Knacken). Dann erschafft der Faelscher
>ein neues Originatorzertifikat mit dem kompromittierten Schluessel fuer
>seinen Gegenspieler und der so erschaffene juristische Unterzeichner und
>der Faelscher unterschreiben beide einen Vertrag, dessen Datum exakt dem
>anderen Vertrag entspricht, nur eine Klausel ist geaendert.

knackbar ?? wieviel aufwand ?? => Plausibilitaet.. wg. 2,50DM mache ich 
keinen Jahrhunderhack. 
>
>Beide streiten sich und es geht vor Gericht. Der Faelscher legt den
>neuerschafften Vertrag vor und der Andere den damaligen. Beide erfuellen
>alle Forderungen an einen gueltigen Vertrag. Beide sind korrekt
>unterschrieben, nur die Vertraege sind nicht gleich. Wie entscheiden?
>
>PS: Natuerlich kann der Faelscher auch seine eigene Unterschrift
>kompromittieren und es so aussehen lassen, als ob der andere der Faelscher
>ist...

Seine eigene Unterschrift kann er wohl leichter korrumpieren und es geht
beides..

>Es gibt nur einen Ausweg aus dem Dilemma und dieser steht so in den
>technischen Spezifikationen auch drin: Besteht Verdacht auf
>Kompromittierung irgend eines Schluessels, sind alle Unterschriften in dem
>Subbaum ab diesen Schluesseleigner rueckwirkend ungueltig.
>
>Das ist juristisch jedoch inakzeptabel. Es ist aber voellig inakzeptabel,
>das Problem zu verschweigen und die Unterschriften trotzdem als gueltig
>anzuerkennen...

Es ist aber Politik der dahinterstehenden Notarkammer... Die haben wirklich 
furchtbar viel Ahnung.... Hauptsache Schluessel beim Notar zu 2%, Rest 
egal. Ich freue mich auf lange teure Prozesse ;)

>> Im Rest der Faelle haengt die Beurteilung an der Plausibilitaetspruefung.
>
>Dann sind die Unterschriften reine Makulatur und das Gesetz hat nur
>Verwirrung, jedoch keine Rechtssicherheit geschaffen. Ja, es ist sogar als
>gefaehlich einzustufen, da es eine Rechtssicherheit vorgaugelt, die nicht
>existieren kann.
>
Meine Rede, wenn das stimmt, was Du sagst...

>
>Um Unterschriften als Indiz einzufuehren, ist das SiG overkill.
>
>> Jedenfalls ist die rueckwirkende Nichtigkeit falsch! Es geht um den Beweis
>> des Zustandekommens des Vertrages.
>
>Ich kann Dir gerne einen Vertrag vorlegen, der gemaess SiG unterschrieben
>ist, und in dem Du und ich am 1.5.1996 vereinbart haben, dass Rolf Holger
>heiraten muss. Was machst Du dann? Ich kann ja in Deinem Sinne beweisen,
>dass der Vertrag geschlossen wurde.

Lutz, dann hat es immer noch nichts mit Nichtigkeit zu tun. Damit was nichtig
ist, muss was existiert haben. Nach unserer gemeinsamen Argumentation hat
laut Faelscher aber nie was existiert. (Bedenke, dass man auf Beweise ausserhalb
der SiG zurueckgreifen wird) Streitig ist, ob je ein Vertrag zustandgekommen
ist,
nicht ob er nichtig ist. Das ist ein Fachbegriff, mit dem Du nicht einfach 
rumwerfen sollst, oder ich bezeichne die Postings von Rolf Weber als RFC...

Rigo